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   BVerwG, 06.01.1972 - VI C 96.67   

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https://dejure.org/1972,1323
BVerwG, 06.01.1972 - VI C 96.67 (https://dejure.org/1972,1323)
BVerwG, Entscheidung vom 06.01.1972 - VI C 96.67 (https://dejure.org/1972,1323)
BVerwG, Entscheidung vom 06. Januar 1972 - VI C 96.67 (https://dejure.org/1972,1323)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Entfernung von Teilen aus einer Personalakte - Materieller Personalaktenbegriff - Notwendige Bestandteile einer Personalakte - Umfang der Pflicht zur Aufnahme von Stellungnahmen des Personalrates in die Personalakte

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 30.08.1962 - II C 16.60

    Anspruch auf Beförderung in eine Planstelle der Besoldungsgruppe A 14

    Auszug aus BVerwG, 06.01.1972 - VI C 96.67
    Dabei ist zwischen solchen Vorgängen zu unterscheiden, die den Beamten "in seinem Dienstverhältnis" betreffen und ohne Rücksicht darauf, ob sie inhaltlich richtig und rechtsfehlerfrei zustandegekommen sind, zu den Personalakten genommen werden müssen, und solchen, die ihn persönlich betreffen und bei seiner Dienstbehörde entstanden oder ihr zugegangen sind und deswegen zu seinen Personalakten genommen werden können (Urteil vom 30. August 1962 [BVerwGE 15, 3, 12 ff. [BVerwG 30.08.1962 - II C 16/60]]).

    Die Entfernung einzelner Vorgänge beider Gruppen aus den Akten kann grundsätzlich nicht verlangt werden, weil die Personalakten ihren Zweck, ein lückenloses Bild der Entstehung und Entwicklung des Dienstverhältnisses als historischen Geschehensablaufs zu geben, andernfalls nicht erfüllen könnten (Grundsatz der Vollständigkeit der Personalakten, Urteile vom 30. August 1962 [BVerwGE 15, 3, 12 ff. [BVerwG 30.08.1962 - II C 16/60]], vom 8. September 1966 - BVerwG VI C 6.63 - [Buchholz 310 § 139 VwGO Nr. 25 = RiA 1969, 56], Beschluß vom 19. August 1964 [BVerwGE 19, 179, 185 [BVerwG 19.08.1964 - VI B 15/62]] und Urteil vom 15. Oktober 1970 [BVerwGE 36, 134, 141 f. [BVerwG 15.10.1970 - II C 36/66]]).

  • BVerwG, 28.10.1970 - VI C 55.68

    Qualifizierung einer Dienstpostenbewertung im Beamtenrecht als Verwaltungsakt -

    Auszug aus BVerwG, 06.01.1972 - VI C 96.67
    Zwar sind über die Rechtsbeziehung zwischen Beamten und Dienstherrn als Ganzes hinaus auch einzelne daraus erwachsende Berechtigungen und Verpflichtungen feststellungsfähig (Urteil vom 28. Oktober 1970 [BVerwGE 36, 218, 225 [BVerwG 28.10.1970 - VI C 55/68]] mit weiteren Nachweisen).
  • BVerwG, 12.10.1971 - VI C 99.67

    Rechtswidrigkeit einer internen Behördenauskunft wegen Verstoßes gegen den in §

    Auszug aus BVerwG, 06.01.1972 - VI C 96.67
    Werden "Werturteile" als Folgerung aus bestimmten Vorgänger, gewonnen, so stehen dem Beamten insoweit die in § 90 BBG bestimmten Rechte zu (vgl. auch das zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung bestimmte Urteil vom 12. Oktober 1971 - BVerwG VI C 99.67 -).
  • BVerwG, 19.08.1964 - VI B 15.62

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 06.01.1972 - VI C 96.67
    Die Entfernung einzelner Vorgänge beider Gruppen aus den Akten kann grundsätzlich nicht verlangt werden, weil die Personalakten ihren Zweck, ein lückenloses Bild der Entstehung und Entwicklung des Dienstverhältnisses als historischen Geschehensablaufs zu geben, andernfalls nicht erfüllen könnten (Grundsatz der Vollständigkeit der Personalakten, Urteile vom 30. August 1962 [BVerwGE 15, 3, 12 ff. [BVerwG 30.08.1962 - II C 16/60]], vom 8. September 1966 - BVerwG VI C 6.63 - [Buchholz 310 § 139 VwGO Nr. 25 = RiA 1969, 56], Beschluß vom 19. August 1964 [BVerwGE 19, 179, 185 [BVerwG 19.08.1964 - VI B 15/62]] und Urteil vom 15. Oktober 1970 [BVerwGE 36, 134, 141 f. [BVerwG 15.10.1970 - II C 36/66]]).
  • BVerwG, 15.10.1970 - II C 36.66

    Umfang des Einsichtsrechts des Beamten - Erlöschen des Einsichtsrechts bei

    Auszug aus BVerwG, 06.01.1972 - VI C 96.67
    Die Entfernung einzelner Vorgänge beider Gruppen aus den Akten kann grundsätzlich nicht verlangt werden, weil die Personalakten ihren Zweck, ein lückenloses Bild der Entstehung und Entwicklung des Dienstverhältnisses als historischen Geschehensablaufs zu geben, andernfalls nicht erfüllen könnten (Grundsatz der Vollständigkeit der Personalakten, Urteile vom 30. August 1962 [BVerwGE 15, 3, 12 ff. [BVerwG 30.08.1962 - II C 16/60]], vom 8. September 1966 - BVerwG VI C 6.63 - [Buchholz 310 § 139 VwGO Nr. 25 = RiA 1969, 56], Beschluß vom 19. August 1964 [BVerwGE 19, 179, 185 [BVerwG 19.08.1964 - VI B 15/62]] und Urteil vom 15. Oktober 1970 [BVerwGE 36, 134, 141 f. [BVerwG 15.10.1970 - II C 36/66]]).
  • BVerwG, 24.02.1965 - VI B 15.64

    Unbegründete Nichtzulassungsbeschwerde - Recht auf Einsicht in die

    Auszug aus BVerwG, 06.01.1972 - VI C 96.67
    Bestandteil der Personalakten sind nach § 90 Satz 1 Halbsatz 2 BBG "alle ihn" (d.h. den Beamten) "betreffenden Vorgänge" unabhängig von der Art und Weise ihrer Aufbewahrung (materieller Personalaktenbegriff), d.h. "alle auf die persönlichen und dienstlichen Verhältnisse eines Bediensteten bezüglichen Urkunden und aktenmäßig festgehaltenen Vorgänge" (Beschluß vom 24. Februar 1965 - BVerwG VI B 15.64 - [Buchholz 232 § 90 BBG Nr. 6 = ZBR 1965, 215]).
  • BVerwG, 08.09.1966 - VI C 6.63
    Auszug aus BVerwG, 06.01.1972 - VI C 96.67
    Die Entfernung einzelner Vorgänge beider Gruppen aus den Akten kann grundsätzlich nicht verlangt werden, weil die Personalakten ihren Zweck, ein lückenloses Bild der Entstehung und Entwicklung des Dienstverhältnisses als historischen Geschehensablaufs zu geben, andernfalls nicht erfüllen könnten (Grundsatz der Vollständigkeit der Personalakten, Urteile vom 30. August 1962 [BVerwGE 15, 3, 12 ff. [BVerwG 30.08.1962 - II C 16/60]], vom 8. September 1966 - BVerwG VI C 6.63 - [Buchholz 310 § 139 VwGO Nr. 25 = RiA 1969, 56], Beschluß vom 19. August 1964 [BVerwGE 19, 179, 185 [BVerwG 19.08.1964 - VI B 15/62]] und Urteil vom 15. Oktober 1970 [BVerwGE 36, 134, 141 f. [BVerwG 15.10.1970 - II C 36/66]]).
  • BVerwG, 02.04.1981 - 2 C 34.79

    Pflicht des Dienstherrn zur Wiederherstellung vernichteter Bestandteile der Akte

    (Urteil vom 6. Januar 1972 - BVerwG 6 C 96.67 - [Buchholz 232 § 90 BBG Nr. 16] sowie BVerwGE 49, 89 [91]).

    Die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts in diesem Zusammenhang betrifft im übrigen im wesentlichen Entscheidungen vorbereitende Unterlagen mit eigenständigem Aussagewert Dritter und nicht den Dienstherrn des Beamten repräsentierender Behörden(Urteile vom 30. August 1961 - BVerwG 6 C 188.59 - [NJW 1962, 694] betreffend das einer Entscheidung über die Dienstfähigkeit des Beamten zugrunde gelegte ärztliche Gutachten, vom 6. Januar 1972 - BVerwG 6 C 96.67 - [Buchholz 232 § 90 BBG Nr. 16] betreffend die Äußerung des Personalrats zu einem Versetzungsgesuch, BVerwGE 49, 89 betreffend die Stellungnahme einer Gemeinde zu einer Beförderung sowieBeschluß vom 13. August 1971 - BVerwG 2 B 31.71 - [Buchholz 232 § 90 BBG Nr. 12] betreffend die Stellungnahmen verschiedener Behörden zu dem Freistellungsantrag eines Lehrers für einen Auslandsaufenthalt), jedenfalls aber nicht die interne Vorbereitung eines dem Dienstherrn vorbehaltenen persönlichkeitsbedingten Werturteils.

  • BVerwG, 31.01.1980 - 2 C 5.78

    Anspruch eines Beamten auf Entfernung einer Mitteilung über seine

    Das schutzwürdige Interesse des Beamten wird durch einen Berichtigungsanspruch ausreichend gewahrt (vgl. u.a. BVerwGE 15, 3 [BVerwG 30.08.1962 - II C 16/60] [12 ff.]; 19, 179 [184 f.]; Urteil vom 6. Januar 1972 - BVerwG 6 C 96.67 - [Buchholz 232 § 90 BBG Nr. 16]; BVerwGE 49, 89 [BVerwG 04.07.1975 - VI C 30/72] [90 f.]; 50, 301 [304 ff.]; 55, 186 [189 f.]; 56, 102 [104]).

    (Urteil vom 6. Januar 1972 - BVerwG 6 C 96.67 - [Buchholz 232 § 90 BBG Nr. 16] sowie BVerwGE 49, 89 [BVerwG 04.07.1975 - VI C 30/72] [91]).

  • BVerwG, 04.08.1975 - VI C 30.72

    Vollständige Personalakten - Bewerbung - Recht auf Einsichtnahme

    Dieser vom Bundesverwaltungsgericht in ständiger Rechtsprechung angewandten Begriffsbestimmung (BVerwGE 12, 296 [299]; 19, 179 [184]; 36, 134 [138]; Beschluß vom 24. Februar 1965 - BVerwG VI B 15.64 - [Buchholz 232 § 90 BBG Nr. 6]; Urteil vom 6. Januar 1972 - BVerwG VI C 96.67 - [Buchholz 232 § 90 BBG Nr. 16]) entspricht die hier anzuwendende Vorschrift des § 106 Abs. 5 des Landesbeamtengesetzes (des Landes Baden-Württemberg) - LBG - in der Fassung des Gesetzes zur Änderung des Landesbeamtengesetzes vom 8. Februar 1966 (Ges.Bl. S. 5).

    "gehören - neben Personalunterlagen und dienstlichen Beurteilungen - nicht nur die Vorgänge, die den Inhalt des Dienstverhältnisses insgesamt oder einzelner aus ihm fließender Rechte oder Pflichten bestimmen oder verändern, sondern auch die Unterlagen, die die Art und Weise erhellen, in der die jeweilige Entscheidung vorbereitet worden ist, oder die Aufschluß über die Gesichtspunkte und Erwägungen geben, die für die einzelne das Dienstverhältnis berührende Maßnahme oder dafür, daß sie unterblieben ist, maßgebend waren" (Urteil vom 6. Januar 1972 - BVerwG VI C 96.67 - [Buchholz 232 § 90 BBG Nr. 16]).

    Die Personalakten müssen ein möglichst vollständiges Bild von der Persönlichkeit des Beamten ergeben und ein lückenloses Bild der Entstehung und Entwicklung des Dienstverhältnisses als historischem Geschehensablauf vermitteln (BVerwGE 15, 3 [12, 13]; 19, 179 [185]; Urteil vom 6. Januar 1972 - BVerwG VI C 96.67 - [Buchholz a.a.O.]).

  • BVerwG, 01.07.1983 - 2 C 42.82

    Zusammenfassender Bericht - Vorbereitung der Besetzung einer Beamtenstelle -

    Zu den Vorgängen, die in diesem Sinne in einem inneren Zusammenhang mit dem Beamtenverhältnis stehen und deshalb Bestandteil der Personalakten sind, "gehören - neben Personalunterlagen und dienstlichen Beurteilungen - nicht nur die Vorgänge, die den Inhalt des Dienstverhältnisses insgesamt oder einzelner aus ihm fließender Rechte oder Pflichten bestimmen oder verändern, sondern auch die Unterlagen, die die Art und Weise erhellen, in der die jeweilige Entscheidung vorbereitet worden ist, oder die Aufschluß über die Gesichtspunkte und Erwägungen geben, die für die einzelne das Dienstverhältnis berührende Maßnahme oder dafür, daß sie unterblieben ist, maßgebend waren" (vgl. Urteil vom 6. Januar 1972 - BVerwG 6 C 96.67 - [Buchholz 232 § 90 BBG Nr. 16]; BVerwGE 49, 89 [91]; 59, 355 [359]; 62, 135 [140 f.]).
  • BAG, 15.11.1985 - 7 AZR 92/83

    Anspruch auf Einsichtnahme in innerbehördlichen Schriftverkehr - Anspruch einer

    Danach gehören hierzu neben Personalunterlagen und dienstlichen Beurteilungen nicht nur die Vorgänge, die den Inhalt des Dienstverhältnisses insgesamt oder einzelner aus ihm fließender Rechte und Pflichten bestimmen oder verändern, sondern auch die Unterlagen, die die Art und Weise erhellen, in der die jeweilige Entscheidung vorbereitet worden ist, oder die Aufschluß über die Gesichtspunkte und Erwägungen geben, die für die einzelne das Dienstverhältnis berührende Maßnahme oder dafür, daß sie unterblieben ist, maßgebend waren (BVerwG Urteil vom 6. Januar 1972 - VI C 96.67 - Buchholz 232 § 90 BBG Nr. 16; BVerwGE 49, 89, 91; BVerwGE 59, 355, 359 [BVerwG 31.01.1980 - 2 C 5/78]; BVerwGE 62, 135, 140 f.; BVerwG Urteil vom 30. Juni 1983 - 2 C 76.81 - Buchholz 237.0 § 113 LBG Baden-Württemberg Nr. 1; BVerwGE 67, 300, 302; BVerwG Urteil vom 5. Juni 1984 - 2 A 7.83 - Buchholz 232 § 90 BBG Nr. 27).
  • BVerwG, 30.06.1983 - 2 C 76.81

    Besetzung von Professorenstellen - Gutachten - Eignung der Bewerber -

    Zu den Vorgängen, die in diesem Sinne in einem inneren Zusammenhang mit dem Beamtenverhältnis stehen (§ 113 Abs. 2 LBG) und deshalb Bestandteil der Personalakten sind, gehören - neben Personalunterlagen und dienstlichen Beurteilungen - nicht nur die Vorgänge, die den Inhalt des Dienstverhältnisses insgesamt oder einzelner aus ihm fließender Rechte und Pflichten bestimmen oder verändern, sondern auch die Unterlagen, welche die Art und Weise erhellen, in der die jeweilige Entscheidung vorbereitet worden ist, oder die Aufschluß über die Gesichtspunkte und Erwägungen geben, die für die einzelne das Dienstverhältnis berührende Maßnahme oder dafür, daß sie unterblieben ist, maßgebend waren (vgl. Urteil vom 6. Januar 1972 - BVerwG 6 C 96.67 - [Buchholz 232 § 90 BBG Nr. 16]; BVerwGE 49, 89 [91]; 59, 355 [359]; 62, 135 [140 f.]).
  • BVerwG, 12.02.1981 - 2 A 2.78

    Schadensersatz einer Beamtin auf Grund schuldhafter und pflichtwidriger

    Dies ist ausdrücklich entschieden bereits im Beschluß vom 20. März 1959 - BVerwG 7 P 11.58 - (BVerwGE 8, 219 [220]), wo ausgeführt ist: "Ob ein Schriftstück als Teil der Personalakten anzusehen ist, bestimmt sich in erster Linie nach seinem Inhalt und kann nicht davon abhängen, daß es in das die Personalakten des Bediensteten enthaltende Aktenstück eingeheftet wurde." Im Urteil vom 6. Januar 1972 - BVerwG 6 C 96.67 - (Buchholz 232 § 90 BBG Nr. 16) werden unter Berücksichtigung des in der Rechtsprechung zugrunde gelegten materiellen Personalaktenbegriffs als Bestandteil der Personalakten alle den Beamten betreffenden Vorgänge bezeichnet, "unabhängig von der Art und Weise ihrer Aufbewahrung".
  • BVerwG, 30.06.1983 - 2 C 11.83

    Vor der Besetzung von Hochschullehrerstellen eingeholte Gutachten über die

    Zu den Vorgängen, die in diesem Sinne in einem inneren Zusammenhang mit dem Beamtenverhältnis stehen und deshalb Bestandteil der Personalakten sind, "gehören - neben Personalunterlagen und dienstlichen Beurteilungen - nicht nur die Vorgänge, die den Inhalt des Dienstverhältnisses ingesamt oder einzelner aus ihm fließender Rechte oder Pflichten bestimmen oder verändern, sondern auch die Unterlagen, die die Art und Weise erhellen, in der die jeweilige Entscheidung vorbereitet worden ist, oder die Aufschluß über die Gesichtspunkte und Erwägungen geben, die für die einzelne das Dienstverhältnis berührende Maßnahme oder dafür, daß sie unterblieben ist, maßgebend waren" (vgl. Urteil vom 6. Januar 1972 - BVerwG 6 C 96.67 - [Buchholz 232 § 90 BBG Nr. 16]; BVerwGE 49, 89 [91]; 59, 355 [359]; 62, 135 [140 f.]).
  • BVerwG, 27.02.1980 - 2 B 50.78

    Nichtzulassung einer Revision - Stellungnahme eines für die dienstliche

    Hierzu rechnen nämlich auch Schriftstücke, die zwar keine dienstliche Beurteilungen im Sinne der laufbahnrechtlichen Bestimmungen darstellen, die aber die Art und Weise erhellen, in der eine das Dienstverhältnis betreffende Maßnahme vorbereitet worden ist, oder die Aufschluß über Gesichtspunkte oder Erwägungen geben, die für eine einzelne das Dienstverhältnis berührende Maßnahme oder deren Unterbleiben maßgebend waren (vgl. Urteil vom 6. Januar 1972 - BVerwG 6 C 96.67 - [Buchholz 232 § 90 BBG Nr. 16]; Beschlüsse vom 13. August 1971 - BVerwG 2 B 31.71 - und vom 13. Oktober 1971 - BVerwG 6 B 40.71 - [Buchholz 232 § 90 BBG Nrn. 12 und 14]).
  • BVerwG, 19.12.1980 - 2 B 89.79

    Umfang des verwaltungsgerichtlichen Rechtsschutzes gegenüber dienstlichen

    Es bedarf dabei keiner abschließenden Prüfung, ob die Stellungnahme des Leitenden Oberstaatsanwalts zur Bewerbung des Klägers um eine ausgeschriebene Beförderungsstelle zu den Schriftstücken gehört, die - ohne dienstliche Beurteilung im laufbahnrechtlichen Sinne zu sein - die Art und Weise erhellen, in der eine das Dienstverhältnis betreffende Maßnahme vorbereitet worden ist, oder die Aufschlußüber Gesichtspunkte oder Erwägungen geben, die für eine einzelne, das Dienstverhältnis berührende Maßnahme oder deren Unterbleiben maßgebend waren, und die deshalb zu den Personalakten genommen werden müssen (vgl. hierzu Urteil vom 6. Januar 1972 - BVerwG 6 C 96.67 - [Buchholz 232 § 90 BBG Nr. 16]; Beschlüsse vom 13. August 1971 - BVerwG 2 B 31-71 - [Buchholz a.a.O. Nr. 12], vom 13. Oktober 1971 - BVerwG 6 B 40.71 -[Buchholz a.a.O. Nr. 14] und vom 27. Februar 1980 - BVerwG 2 B 50.78 -).
  • BVerwG, 12.03.1980 - 2 B 12.80

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 03.12.1974 - R L 2/74

    Erstattungsfähigkeit von Reisekosten eines Mitgliedes des Hauptrichterrates;

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